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VG Leipzig, 16.07.2014 - 1 K 3881/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2015 - L 31 AS 574/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Unterschreitung des …
Denn die materiell-rechtliche Bedeutung des Antrags des Klägers erschöpft sich in dem Jahresbetrag dieser Leistung (vgl. auch VG Leipzig, Urteil vom 16. Juli 2014 - 1 K 3881/13 -, juris). - VG Schwerin, 19.10.2016 - 6 A 1685/14
Antrag eines Studenten auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Kommen danach bei einem Studenten nach Ausschöpfung sämtlicher Förderungsmöglichkeiten BAföG-Leistungen nicht mehr in Betracht und hat er wegen § 7 Abs. 5 SGB II schon dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, kann auch unter Geltung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ein besonderer Härtefall selbst dann in aller Regel nicht angenommen werden, wenn dessen Einkünfte den sozialhilferechtlichen Regelsatz unterschreiten (…vgl. auch VG Dresden, Urt. v. 21.06.2016 - 2 K 4069/14 -, juris Rn. 13;… VG Hannover, Urt. v. 23.03.2016 - 7 A 2512/15 -, juris Rn. 15 ff.;… VG Ansbach, Beschl. v. 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024 -, juris Rn. 33 für den Fall eines nicht nach dem BAföG weitergeförderten Fachrichtungswechsels;… VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 07.10.2013 - 14 K 2595/13 -, juris Rn. 31 ff. für den Fall der Überschreitung der BAföG-Förderungshöchstdauer;… VG des Saarlandes, Urt. v. 19.01.2014 - 6 K 162/13 -, juris für den Fall eines Studenten ohne Förderanspruch wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer oder nicht rechtzeitiger Vorlage der förderungsrechtlich erforderlichen Leistungsnachweise; VG Leipzig, Urt. v. 16.07.2014 - 1 K 3881/13 -, juris Rn. 27 ff. ebenfalls für den Fall eines nicht nach dem BAföG weitergeförderten Fachrichtungswechsels;… vgl. aber auch OVG Bremen, Urt. v. 14.06.2016 - 1 LB 213/15 -, juris). - VG Greifswald, 06.09.2017 - 2 A 1037/16
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen geringer Einkünfte; analoge …
§ 4 Abs. 1 RBeiStV überträgt die bundesrechtlich vorgegebene Wertung, welche Auszubildenden Anspruch auf die soziale Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder anderen Vorschriften haben sollen, auf die ebenfalls an sozialen Erwägungen orientierte Befreiung von den Rundfunkbeiträgen (…vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.10.2009 - 2 A 1306/07 - zum Rundfunkgebührenrecht mw.Nw.;… zu § 4 Abs. 1 Nr. 5a RBeiStV zuletzt Urt. v. 24.01.2017 - 2 A 1122/15 HGW - VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 07.10.2013 - 14 K 2595/13 -, Juris; VG Ansbach, Beschl. v. 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024 -, Juris; VG Leipzig, Urt. v. 16.07.2014 - 1 K 3881/13-, Juris). - VG Greifswald, 22.11.2016 - 2 A 222/15
Keine Rundfunkbeitragsbefreiung für Studierenden ohne Anspruch auf …
Mutet der Sozialgesetzgeber den Studierenden, die keine Leistungen nach dem BAföG erhalten, zu, die Deckung Ihres Bedarfs außerhalb des allgemeinen Sozialsystems aus selbst zu beschaffenden Mitteln sicherzustellen, so gilt dies auch für die mit den Befreiungstatbeständen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags übernommene Wertung (…vgl. VG Greifswald, Urt. v. 27.10.2009 - 2 A 1306/07 - zum Rundfunkgebührenrecht mw.Nw., sowie zum Rundfunkbeitragsrecht - jeweils in Juris mit w.Nw.; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 07.10.2013 - 14 K 2595/13 - VG Ansbach, Beschl. v. 18.12.2013 - AN 6 K 13.01024 - VG Leipzig, Urt. v. 16.07.2014 - 1 K 3881/13). - VG Regensburg, 08.10.2014 - RO 3 K 14.866
Bereithalten eines neuartigen Rundfunkempfangsgerätes
Das bedeutet verallgemeinert, dass Personen, die von einem der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 RGebStV erfasst werden, aber keine Befreiung erhalten, weil sie die darin genannten - neben der Bedürftigkeit - sonstigen zwingenden Voraussetzungen der in Bezug genommenen Fachgesetze nicht erfüllen, keine Befreiung über § 6 Abs. 3 RGebStV erhalten können (…ähnlich Gall/Siekmann in Hahn/Vesting, Beck"scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 3. Auflage, Rn. 50 f zu § 6 RGebStV; VGH BW, U.v. 15.1.2009 - 2 S 1949/08; NdsOVG, U.v. 18.7.2006 - 12 LC 87/06; VG Leipzig, U.v. 16.7.2014 - 1 K 3881/13 - jeweils juris).